Menschenrechte vorführen, aufführen und abführen

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LOIS KEIDAN & DANIEL BRINE KURATIERTEN IM TANZQUARTIER WIEN „PERFORMING RIGHTS VIENNA"

Kann ein Thema wie das der Menschenrechte mit den üblichen kuratorischen Mitteln angemessen verhandelt werden? Die Gefahr, über einen knusprigen (P)„artie"-Mix bloß Ethikkitsch für ohnehin schon Überzeugte zu präsentieren, ist groß. Das dreitägige Event im Wiener Tanzquartier konnte sich ihr nicht wirklich entziehen.

 

Statement #1: Eine Teilkapitulation

Von Judith Helmer


Es war erstaunlich: Zum Auftakt der Gastkuratierung „Performing Rights Vienna" im Wiener Tanzquartier jagte der sich selbst als „Thinker" bezeichnende Künstler und Kurator Adrien Sina das Publikum durch einen Bildertrip des Grauens und der Kunst. In einer Stunde handelte der Höllenritt die gesamte Zivilisationsgeschichte, beginnend bei Perikles bis in die Gegenwart unter dem Aspekt der performativen Strategien zum Thema Menschenrechte ab.

Zum Schluss wünschte man sich als ungläubig diesen haarsträubenden Vereinfachungen folgender Zuschauer nur noch, das Konzept laufe auf eine Provokation hinaus. Man hoffte, es sollte einem bewiesen werden, welchen Sog der betroffen machende Bilderregen, der da auf einen niederprasselte, entwickelte. Aber die anschließende Diskussion zerstörte diesen Ausweg. Das war so wohl alles ganz ernst gemeint.

„It's very fast, I can't follow."

Mit beeindruckender Gelassenheit nahm Sina hin, dass er dem Tempo der zusammengeschnittenen Videosequenzen nicht gewachsen war, dass es unmöglich war, diesem Schnelldurchlauf mit Erklärungen zu folgen. „It's very fast, I can't follow." stellte er lakonisch fest. Umso besser, denn auf viele Kommentare hätte man lieber verzichtet: „Artists are emotional persons, that's why others' pain is their pain too." Ungefähr auf diesem Niveau wurden dann auch die Arbeiten von Josephine Baker, Bertolt Brecht, Tadeusz Kantor oder Marina Abramović beschlagwortet.

Derart ungeschützt und ungeführt musste man auch Filmausschnitte aus dem Warschauer Ghetto, von den Napalmbombenopfern in Vietnam oder vom 11. September 2001 konsumieren. „Performance, Politics, Ethics and Human Rights" war der Titel dieses Screenings, indem einem vor allem eines vor Augen geführt worden war, wenn auch eher unbeabsichtigt: Auch der Umgang mit Bildern verlangt nach einem ethischen Verantwortungsbewusstsein - und das hat Sina sträflich missachtet. Nein, danke.

„I think it can be great fun!"

Es folgte eine lustige Party zum Thema Menschenrechte. Der Brite John Jordan hatte sich selbst und die Teilnehmer seines zweitägigen Workshops „Creative Resistances" zur „Performance Resistance" angeleitet. Statt den Zuschauern wie angekündigt nur Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit zu präsentieren, wurden diese gleich zu - sehr spät kommenden - Teilnehmern erklärt. Gemeinsam führte man geradezu exemplarisch Methoden und Strategien des Aktivismus, man könnte auch sagen: der Gruppenmanipulation, vor. Im Sitzkreis wurde mittels Handzeichen quasi direktdemokratisch ein Vorhaben andiskutiert, von Jordan dann aber handstreichartig zur Entscheidung und Ausführung gebracht. Der Haken dabei: das Schulbeispiel verfehlte sein Thema. Denn die Tatsache, dass ein Workshop zum kreativen Widerstand hochgepeitscht wird, legitimiert noch keinen irgendwie herbeigezauberten Aktionismus.

Die Kerngruppe um Jordan hatte verstanden, dass Aktion Öffentlichkeit braucht, und war so auf eine zeitgleich mit der Workshop-Präsentation stattfindende Ausstellungseröffnung im MUMOK (dem Wiener Museum für moderne Kunst) gestoßen. Einer der Sponsoren, eine Fluglinie, hieß es atemlos, sei am „Deportationsgeschäft" von Migranten beteiligt. Die Behauptung genügte, Belege brauchte es keine. So einfach kann man sich's machen. Da hinein wurde noch etwas halbgegorenes feministisch daherkommendes Gedankengut (schließlich war auch just Tag der Frau) gequirlt, und schon stand ein Aktionsvorschlag: Die Männer sollten sich ausziehen, mit den Namen von Deportierten beschrieben und in die Ausstellungsräume geschmuggelt werden, um dann gespielt gewaltsam „deportiert" zu werden.  „I think it can be great fun", war dann tatsächlich in diesem Zusammenhang zu hören. Ein Satz, der den ganzen Zauber als makabres Spiel mit dem Potential des Politischen enttarnte. Faszinierend, wie willig sich die Gruppe der Dynamik hingab und den Plan tatsächlich in die Realität umsetzte. La résistance pour la résistance - ebenfalls nein danke.

„Stay legal..."

Entschädigend wirkte schließlich die Abschlussperformance des Auftaktabends: Richard Dedomenici plauderte in schönster Schwarzfahrerromantik von seinem „komplexen" Verhältnis zur Polizei. Per Laptopeinspielungen sah man ihn bei seinen diversen Zusammenstößen mit der Staatsgewalt - privat oder im Dienste der Performancekunst. Ernster Hintergrund der ironischen Stunde ist der rigorose Vollzug von Staatsgewalt infolge der Londoner Terroranschläge im Jahr 2005, speziell der Zwischenfall in der Londoner U-Bahnstation Stockwell, wo am 22. Juli 2005 der unbeteiligte Brasilianer Jean Charles de Menezes von Beamten in Zivil mit mehreren Kopfschüssen getötet wurde.

Nicht vergleichbar damit sind natürlich die von Dedomenici durch seine Aktionen im öffentlichen Raum provozierten Reaktionen der Ordnungshüter. So sind diese auch eher der Rahmen für eine muntere Werkschau, die Dedomenici als poetischen und gewitzten Verunsicherer der zivilen Konventionen zeigt. „Eine Unsicherheit, die zu Möglichkeiten führt", will er damit schaffen. Das ist nicht aufregend widerständig - aber es ist angenehm unprätentiös politisch. Die Polizisten, mit denen er zu tun hatte, bewertet er poppig mit „Thank you, the police" oder „No thank you, the police". Seine Performance und seine Aktionen sollen an dieser Stelle ein „Ja bitte, Richard Dedomenici!" erhalten.

 

Statement #2: Utopia für Hobby-Aktivisten

Von Helmut Ploebst


Jede noch so kleine Initiative, die dazu dient, für die Einhaltung der Menschenrechte, wie sie in einer Allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 festgehalten wurden, einzutreten, ist wertvoll. Doch das Thema wird von einer summenden Diskurswolke umschwirrt und nicht selten auch verdeckt. Das UN-Dokument 217/A (III) ist ein utopisches Werk, auf dessen 29 Artikel sich Repräsentanten verschiedener Nationen und Weltanschauungen nach dem Zweiten Weltkrieg geeinigt haben. Der Begriff Körper kommt darin nicht vor.

Aus gutem Grund. Die Verwaltungen der globalen Gesellschaften behalten sich stets ein Zugriffsrecht auf die von ihnen Administrierten vor, im Normalfall nach dem Prinzip, daß, wer seinen individuellen Körper in Konflikt mit dem „Körper" einer Gemeinschaft bringt, Einschränkungen der eigenen Unantastbarkeit riskiert. Wie dieser Konflikt aussieht, definieren die Gesetzgeber (staatliche, aber auch nichtstaatliche) der diversen Gemeinschaften selbst. Jede Verwaltung als Exekutionsstruktur von stets weltanschaulicher Pragmatik sucht in ihrem Bereich Zugriff auf die Definition des menschlichen Körpers zu bekommen und zu halten: der Staat, die Religion, die Firma. Unter Umständen auch eine Koalition aus mehreren solcher Strukturen. Entzieht sich ein „Verwaltungsnehmer" deren Definitionen oder opponiert sie, kann es schnell zu Sanktionen kommen.

Blinde Flecken 

Sobald sich Oppositionen organisieren, geraten sie in Gefahr, die Strukturen dessen zu imitieren, wogegen sie eintreten. Strukturen neu zu setzen ist eine komplexe Aufgabe, die geeignete Kodifizierungen - und Zeit - braucht. Der alte Impuls der Erstversorgung von Gesellschaften mit Gütern primären Überlebens hat sich letztlich zu einer Überbewertung von Konsum- und Technologie-Industrien hinentwickelt, der einer Unterdotierung aller Bereiche gegenübersteht, die sich wissenschaftlich mit sozial- und gesellschaftsorientierten Forschungsfeldern auseinandersetzen.

Die dafür verantwortlichen Interessensgruppen - Wirtschaft und Politik - übersehen, daß dadurch massive Kapazitäten auf ihren eigenen Sektoren verloren gehen. Auch deshalb, weil sie wenig intelligent in unverhältnismäßig kurzen Zeitdimensionen kalkulieren. Andererseits verhindern ideologische Barrieren die Entwicklung transnationaler und transkultureller Modelle zur Durchsetzung der Menschenrechte. Grundsätzlich zeigt sich, daß hier sowohl offizielle Verwaltungen als auch oppositionelle Organisationen mit blinden Flecken operieren. Dazu kommen teils hochproblematische Kommunikationsverhältnisse und eine oft mangelnde Fähigkeit, geeignete Antworten auf komplexere Fragestellungen zu denken. So kommt mit der elaborierten Hochtechnologie der Gegenwart eine kommunikatorische Archaik einher, die so gut wie alle Gesellschaftsbereiche aller Nationen dominiert.

Versteckte Wirklichkeit 

Das bedeutet nicht, daß hier keine Entwicklungen möglich wären. In den Verwaltungszentren der Mitglieder der Vereinten Nationen müßte etwa die Einsicht Fuß fassen, daß mit einem Bruchteil der Investitionen in Waffen, deren „Sprechen" die primitivste aller Kommunikationsstrategien darstellt, in die Entwicklung und Anwendung von intelligenteren Verständigungsformen schon ein großer Schritt getan wäre.

Das Ansehen der Computertechnologie ist höher als das der Konfliktforschung, weil die erstere ein umfassendes Instrument und zugleich unterhaltende Ablenkung bietet, also einen hohen Attraktionswert besitzt, und das andere als Orchideenfach behandelt wird. In der Unterhaltungsindustrie wird Gewalt mit der größten Selbstverständlichkeit verherrlicht. Diese Industrie steht aber hinsichtlich ihrer Verwaltungsmacht auf einer Ebene mit jener von Staaten. Dabei propagieren diese zentrumslosen Machtkomplexe einerseits Gewaltbereitschaft und kanalisieren zugleich Aggressionen. Besonders raffiniert ist die Strategie, Gewalt an Menschen als Unterhaltungssujet zu ästhetisieren, indem wesentliche Faktoren des Leidens an der Gewalt versteckt werden - unter anderem mit dem Argument, das sei den Konsumenten nicht zuzumuten und könnte voyeuristischen Bedürfnissen zur Befriedigung dienen.

Moralismus als Killer 

Auch hier nützt etikettenhafte Moral vor allem dem Monster, das sie vorgeblich abwehren soll. Doch gerade ein - oft ideologisch motivierter - Moralismus dient stets der Kriegstreiberei, der Legitmation von Gewalt. So ist er per se einer der schlimmsten Gegner einer Umsetzung von Menschenrechten. Ein weiterer Irrtum ist es anzunehmen, daß Aggression an sich ein Übel wäre, das es zu bekämpfen gilt. Aggression ist nicht mit „Gewalttätigkeit" gleichzusetzen, sondern ein gegebenes Energiepotential, mit dem umgehen zu lernen sowohl Individuen als auch Gemeinschaften gut beraten wären.

In einer Situation transkultureller Migrationsbewegungen müssen alle die Menschenrechte betreffenden Fragen innerhalb aller kulturellen und politischen Maßstäbe gelesen, formuliert und beantwortet werden. Der Respekt gegenüber dem jeweils „Anderen" bedeutet, daß dessen Schwachstellen eben nicht übersehen oder ignoriert werden, sondern mit den eigenen auf eine Ebene zu stellen sind. Mit in sich fehlerhaften ideologischen Instrumentarien kann dieser Respekt weder erfolgreich gegeben noch eingefordert werden.

Freiheit des Anderen 

In den USA mit seiner Ideologie einer pragmatischen Demokratie ist es unter einem Primat der Meinungsfreiheit (des jeweils „Anderen") zwar gestattet, NS-Propagandamaterial zu produzieren und zu verbreiten, zugleich wurde aber die Pressefreiheit unmittelbar nach den Anschlägen auf das World Trade Center eingeschränkt. Diese Hypokrisie ist freilich immer noch zu differenzieren von Morden an Journalisten wie etwa Anna Politkowskaja oder den umfassenden Medienzensuren in Rußland beziehungsweise der fehlenden Meinungsfreiheit in China und Iran. Und diese Verhältnisse unterscheiden sich wiederum von den teils subtilen, teils aber auch ganz offenen Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wie sie vereinzelt etwa auch in Österreich vorkommen und gegenwärtig bis in den Europäischen Gerichtshof hinein verhandelt werden müssen.

Auch im Kunstsystem ist die Freiheit der Äußerung begrenzt. Nicht nur, daß in den meisten Ländern Kunstfreiheit durch die Politik begrenzt wird, es existieren auch innerhalb der Publikationszirkel für Kunst diverse Einschränkungen, die durch die Diversifizierung der zahlreichen Kunstmarktsegmente nur teilweise aufgehoben erscheinen. Methoden und Inhalte dieser Restriktionen innerhalb und außerhalb des Kunstsystems sind Indikatoren für die Verhandlung von gesellschaftlicher Freiheit insgesamt. Daher können im Kontext von Kunst Widerstandsstrategien gegen politische Systemfehler erprobt werden, eine Praxis, mit der sich die Moderne größtenteils identifiziert. Innerhalb der Reflexionsprozesse des künstlerischen Kommunikationssystems von Produktion zu Rezeption werden darüber hinaus, wenn auch zu selten, kritische Diskurse zur Wirksamkeit von künstlerischer Kritik ins Spiel gebracht.

Kunst im Erlebnispark 

Die Politisierung von Kunst bildet nur dann eine Gefahr für die Kunstfreiheit, wenn Druck von außen sie zur Propaganda transformiert. Systemimmanente Pressionen in Form von Gruppendruck existieren ebenfalls, und wenn ein Künstler einer bestimmten Richtung angehören will, hat er sich den darin geltenden Gesetzen anzupassen, da er sonst „in Verdacht" gerät, die zur Identifikation gesetzten Referenzgrenzen zu demontieren. Kunst ist kein Paradies, und die ökonomischen Invarianzen innerhalb der Künstlerschaft zeigen sogar, daß das Kunstfeld die Strukturen des Neoliberalismus nachahmt, wenn darin deren politische Praxis auch opponiert wird. In den Performing Arts ist diese Gefahr geringer, einfach deshalb, weil der Markt hier mit sehr geringen Umsätzen operiert. Entsprechend schwach ist aber auch die kommunikative Streubreite dieser Kunst.

Lois Keidan und Daniel Byrne haben im Tanzquartier Wien ein dreitägiges Event kuratiert, das unter dem Titel „Performing Rights Vienna" Vorträge, Showings und Performances bot, die mehr oder weniger bemüht in Zusammenhang mit dem Thema Menschenrechte gebracht waren. Ein grundsätzliches Problem solcher Veranstaltungen tritt dann auf, wenn sie nicht an neuralgische Punkte gekoppelt werden, in denen Menschenrechte gesamtgesellschaftlich auf dem Spiel stehen. Das war auch bei „Performing Rights Vienna" der Fall. Abgesehen von einem kleinen demonstrativen Ausbruchsversuch blieb die Gemeinschaft in ihrem kleinen Erlebnispark, und auf eine Teilnahme von Menschenrechtsorganisationen wurde verzichtet, obwohl doch deren Performance eine tragende Rolle als Interface zur politischen Praxis darstellt.

Einfältige Proteste 

Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler, darunter Richard Dedomenici, Franko B, Robin Deacon, Lisl Ponger, Unfiendly Takeover und Jeremy Xido mit Claudia Heu, versuchten Haltung zu zeigen und Haltloses aufzuzeigen - mit teils kontroversen Statements. Die gegenseitige Durchdringung von Kunst und Aktivismus, wie sie unter anderen Gini Müller, John Jordan und James Leadbitter vertreten, fordert Mut und Entschlossenheit. Vielen interventionistischen Künstlern fehlen bedauerlicherweise Phantasie und Innovativität. Sie treten nicht selten recht einfältig gegen flexible und intelligente Systeme an und degradieren sich so selbst zu Hobby-Aktivisten. Mit zwanzig oder dreißig Jahre alten Strategien kann das Gewissen breiterer Gesellschaftsbereiche nicht geweckt werden, zumal auch seitens der Medien nicht zu unterschätzende Aufklärungsarbeit geleistet wird.

„Performing Rights Vienna" war ein geordnetes Format der alten Schule und der guten Absichten. Schön. Aber was nun? Was tun, um künftig auch über die Kunst die Utopie einer Einhaltung der Menschenrechte einzumahnen, und das mit Strategien, die anders sind und wirksamer als alle zuvor angewandten? Jene Länder und Firmen, die glaubwürdig auf Seiten der Menschenrechte erscheinen wollen, mögen nicht nur ihre eigenen Handlungsmuster überprüfen sondern auch Mittel für notwendige Grundlagenforschungen bereitstellen, damit Zusammenschlüsse von Künstlern und Intellektuellen in Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen wirksame Oppositionsarbeit entwickeln können. Die Öffentlichkeitswirkung einer solchen Initiative wäre beachtlich.

(22.3.2007)